Impressum + AGB´s


Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

 

Andreas Schmid

Fuhrparkmanagement

Max-Planck-Str. 23

47475 Kamp-Lintfort

 

Kontakt:

Telefon: +4928421220902

E-Mail: info@anhaenger-mieten-kamp-lintfort.de

 

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 252623658

 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

Bei den Bildern auf dieser Website handelt es sich ausschließlich um eigene Fotos.

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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AGB´s

 1. Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabredungen haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat. Bei Übernahme des Fahrzeugs ist eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu hinterlegen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten, insbesondere für die  Führerscheinklasse B.

Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängerlast sowie Zuladung / Ladungssicherheit seines Fahrzeuges allein verantwortlich.

3. Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger in dem von ihm übernommen Zustand am vereinbarten Tag wieder zurückzugeben bzw. sich zwecks eines genauen Zeitpunktes mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Nach 3 Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Wird der Mietgegenstand ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters einbehalten, berechnen wir für jeden angefangenen Miettag. pauschal 100,-€. Abholung durch uns: Pro gefahrener km ab Kamp-Lintfort 1,-€ zzgl. 25€ je Stunde Fahrzeit.

4a Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, die während des Mietzeitraumes am Anhänger durch ihn oder Dritte entstehen, sowie in vollem Umfang für den Verlust der Mietsache in Höhe des Neuwertes.  Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten oder Ausfallzeiten. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, Kollisionen, sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse oder Beanstandungen unverzüglich bei Rückkehr dem Vermieter anzuzeigen. Wird das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder Drogen beschädigt, haftet der Mieter im vollen Umfang.

4b Mit der Speicherung meiner Daten, die aus diesem Mietvertrag hervorgehen, bin ich einverstanden. Grundlage EU-Datenschutz-Grundverordnung

5. Der Anhänger ist Haftpflicht versichert mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro. Diese ist vom Mieter im Schadensfall zu zahlen. Die Haftplicht ist automatisch im Mietpreis enthalten ohne zusätzlichen Aufpreis durch den Mieter.

Die Tarife der Tages- u. Wochenstaffelung sind während der Mietlaufzeit nicht änderbar.

6. Mietpreis und Kaution sind vorab in bar zu bezahlen. Die Kaution erhält der Mieter nach der Mietdauer zurück, wenn diese nicht zum Ausgleich für entstandene Schäden verrechnet wird. Verlorener Fahrzeugschein wird mit 100€ von der Kaution abgezogen.

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

8. Der Mieter haftet in Höhe der gültigen Tagesmiete für Verdienstausfälle des Vermieters, wenn diese durch sein Mietverhältnis dem Vermieter entstehen, insbesondere während der Instandsetzung nach einem Unfall oder Diebstahl.

9. Bei Motorradanhängern: Alle Spanngurte sind vor Fahrtantritt vom Mieter auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Folgeschäden der Verzurrung.

10. Bei Motorradanhängern: Die Zurrgurte werden kostenfrei und in einem ordnungsgemäßen nicht beschädigten Zustand übergeben. Zurrgurte dürfen nur mit den Krallen oder vorgesehenen Halterungen genutzt werden. Keine Nutzung mit Rundlöchern oder Ovallöchern beim Metallbodenanhänger, da sonst die Zurrbänder beschädigt werden und von uns mit 10€ pro Zurrgurt verrechnet werden.

11. Das geschlossene Mietverhältnis kann 4 Wochen nach Vereinbarung kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung nach 4 Wochen nach Vereinbarung wird der volle Mietpreis fällig. Bei einer erneuten Stornierung wird die Gutschrift nicht ausgezahlt und verfällt somit.

12. Das Reinigen des Mietgegenstands mittels Dampfstrahler ist nicht gestattet. Ist der Mietgegenstand stärker verschmutzt als nach Umfang und Dauer der Vermietung zu erwarten wäre, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von € 50,00 (inklusive MwSt.) fällig. Insbesondere bei Ölflecken auf der Siebdruckplatte! Gleiches gilt für sichtbare Beschädigungen oder Löcher auf der Siebdruckplatte.

13. Die Bearbeitungsgebühr bei einer in- u. ausländischen Verkehrsordnungswiedrighkeit für Andreas Schmid Fuhrparkmanagement beträgt 6,95€ Euro für Einschreiben / Rückschein und 10€ Aufwandsentschädigung und wird vom Mieter im Nachgang eingefordert.

14. Zurrgurte am ersten Autobahnrastplatz oder spätestens nach 50 km Nachspannen!

15. Benutzung der Hebebühnen und Vermietwerkstatt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für die Benutzung der Bühnen.